Beiträge

Finanzierung

Die Singschule ist ein Projekt der Ev.-luth. Kirchengemeinde St.-Marien. Hierfür stellt die Kirchengemeinde mit einem bestimmten Stundenanteil ihren Kantor zur Verfügung sowie den Probenraum und einen festgelegten Etat im Haushaltsplan. Durch das Wirken weiterer ChorleiterInnen (und ggfls. später Stimmbildner), Anschaffungen, wie z. B. Noten, Hocker, Mappen entstehen jedoch weitere Kosten. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge können die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zwischen einem genannten Mindest- und Höchstbetrag selbst festlegen. Die Erziehungsberechtigten erklären sich bereit, je nach dem eigenen Einkommen einen Betrag anzugeben, der dann per Lastschriftverfahren eingezogen wird. Die Beiträge werden vom „Förderkreises Kirchenmusik“ eingezogen. Damit ist keine Mitgliedschaft im Förderkreis verbunden. Aus der Elternschaft wird ein Vertreter als Beisitzer beim Vorstand des Förderkreises bestimmt, damit in dem Bereich Finanzen die nötige Transparenz gewahrt ist.

Beiträge

Die Beiträge für die Teilnahme an den Chorgruppen belaufen sich von einem Mindestbeitrag bis zu einem Höchstbeitrag. 
Die Eltern entscheiden nach eigener Einschätzung über die Höhe Ihres Beitrages.
  • Mindestbeitrag pro Monat: 5 €
  • Höchstbeitrag pro Monat: 25 €

In unseren Chören sollen alle Kinder, die das möchten, mitsingen können. Wenn Ihnen der Mindestsatz unserer Gebühr Schwierigkeiten bereiten sollte, sprechen Sie uns bitte an.

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